ENTSORGUNG
Wir übernehmen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftgesetzes Ihre verunreinigten Lösemittel als Abfall zur Verwertung.
Wir garantieren Ihnen mit unseren ausnahmslos zugelassenen Entsorgungspartnern eine ordnungsgemäße Verwertung Ihrer Reststoffe.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen bei allen Problemstellungen in dem Bereich der Entsorgung unsere Unterstützung an.