Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) wurde am 12. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit am 13.08.2017 in Kraft getreten.

Dadurch werden per sofort die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nasswäschern gesetzlich in die Pflicht genommen, die Kühlturmregeln der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 zu beachten und zu dokumentieren.

Für detaillierte Informationen oder eine individuelle Beratung zu diesem Thema steht Ihnen unser CVH-Wasserchemie-Team gerne zur Verfügung.

Wir organisieren die Schulung Ihrer „beauftragten Personen“ – und begleiten die betriebliche Umsetzung von der Probenentnahme bis zur Dokumentation.

 

CVH-Wasserchemie informiert, schult, und unterstützt…

auch in Ihrem Betrieb!