Pfandgeldgemeinschaft des deutschen Chemiehandels.
Sehr geehrte Geschäftspartner und Kunden,
bereits seit 1994 besteht die „Pfandgeld-Gemeinschaft für Mehrweg-Chemieverpackungen“ deren Gesellschafter auch wir sind. Daher beliefern wir Sie mit durch uns abgefüllte flüssige Chemikalien in Mehrweggebinden unter Pfandgeldberechnung. Gemeinsam kommen wir so unserer Verantwortung für nachhaltiges Verpackungsmanagement nach.
Die Höhe der Pfandgelder bestimmt sich nach der Anlage P zum Gesellschaftervertrag der Gemeinschaft. Die Pfandgelder sind seit Bestehen der Gemeinschaft, also seit nunmehr fast 30 Jahren, unverändert geblieben. In dieser Zeit haben sich sowohl die Gebinde selbst, die sicherheitstechnischen Vorgaben an diese, aber letztlich auch die Beschaffungspreise entwickelt.
Diese Entwicklung wurde mit den angepassten Pfandbeträgen der neuen Anlage P aufgenommen. Denn zur Erreichung der Ziele der Pfandgeldgemeinschaft ist es notwendig, über die Pfandgebühren einen wirksamen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen, die Gebinde pfleglich zu behandeln, zu säubern und vor allem innerhalb der Fristen zurückzugeben. Dieser Anreiz setzt voraus, dass die Pfandgebühren in etwa die Beschaffungskosten widerspiegeln. Die Anpassungen der Anlage P sind ebenso wie die Pfandgeldgemeinschaft selbst mit dem Bundeskartellamt besprochen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuen Anlage P (engl. hier). Nähere Informationen zu den Zielen und der Umsetzung der Pfandgeldgemeinschaft können Sie der Kundeninformation Nr. 11 des Verbandes Chemiehandel entnehmen. Wir sind überzeugt, dass wir auch weiterhin gemeinsam mit Ihnen die sicherheitstechnischen, ökologischen und ökonomischen Ziele der Pfandgeld-Gemeinschaft umsetzen und so unserer Verantwortung für ein nachhaltiges Verpackungsmanagement nachkommen werden.
Herzliche Grüße
Ihr CVH-Team
Bei UNS stimmt die Chemie